Förderung für die Wärmepumpe in Wien 2026 und 2027
Was Sie 2026 und 2027 für Ihre neue Wärmepumpe bekommen, welche Fristen gelten und was Sie vor dem Auftrag beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Der Bund zahlt € 5.000 Pauschale, wenn Sie eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Die Neuauflage 2026 läuft von 2. November bis 31. Dezember 2026. Ab 4. Jänner 2027 startet die nächste Runde, dann muss der Antrag vor der Umsetzung gestellt werden. Die Stadt Wien fördert zusätzlich.
| Förderung Bund | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) | € 5.000 | Öl-, Gas- oder Kohleheizung oder Elektrospeicherofen wird ersetzt |
| Bohrbonus | + € 5.000 | Neue Tiefenbohrung oder neuer Brunnen |
| Solarbonus | + € 2.500 | Thermische Solaranlage ab 6 m² (Photovoltaik zählt nicht) |
Fristen 2026 und 2027
Neuauflage Kesseltausch 2026
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser ist die Registrierung von 2. November bis 31. Dezember 2026 möglich, solange das Budget reicht. Lieferungen und Leistungen werden ab 7. Oktober 2026 anerkannt. Nach der Registrierung haben Sie neun Monate Zeit für die Einreichung.
Sanierungsoffensive 2027
Ab 4. Jänner 2027 können Sie den Antrag für die Runde 2027 stellen, bis längstens 31. Dezember 2027. Der Pauschalbetrag für die Wärmepumpe bleibt bei € 5.000. Neu ist: Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden, erst nach der Genehmigung wird umgesetzt und abgerechnet. Wer im Frühjahr 2027 umsteigen will, sollte die Angebote deshalb schon im Winter einholen.
Voraussetzungen für die Bundesförderung
- Eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung oder ein Elektrospeicherofen (Nachtspeicher) wird ausgebaut
- Protokoll einer Energieberatung
- Gerät mit Gütesiegel der EHPA, Leistung unter 100 kW
- Vorlauftemperatur höchstens 55 °C
- Kältemittel mit GWP über 750 sind nicht förderfähig
- GWP über 150: 20 % weniger Förderung (bei Monoblock bis 50 kW und Split bis 12 kW)
- Wo Fernwärme technisch und wirtschaftlich möglich ist, hat sie Vorrang
Förderung der Stadt Wien
Die Stadt Wien zahlt für ein Eigenheim 35 % der anerkannten Kosten, höchstens € 8.000. Für Erdwärme oder Grundwasser kommen € 4.000 dazu. In Wohnungen sind es höchstens € 5.250. Bundesförderung und Landesförderung lassen sich kombinieren.
| Förderung Stadt Wien | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigenheim, Reihenhaus, Kleingartenwohnhaus | 35 %, max. € 8.000 | Einkommensgrenzen, Hauptwohnsitz |
| Zuschlag Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme | + € 4.000 | Einmaliger Zuschuss |
| Eigentums- oder Mietwohnung | 35 %, max. € 5.250 | Förderbar bis € 15.000 Kosten |
Voraussetzungen der Stadt Wien
- Die alte Heizung wird demontiert, die Wärmepumpe ist die alleinige Heizung
- Das Gerät steht in der Produktdatenbank
- Vorlauftemperatur höchstens 40 °C, oder höhere Temperatur mit Nachweis einer Raumheizungseffizienz von mindestens 140 % bei 55 °C
- Hauptwohnsitz, bei Eigenheimen Einkommensgrenzen (z. B. € 54.710 netto für 1 Person, € 103.000 für 4 Personen)
- Rechnungen höchstens 6 Monate vor Antragstellung
Anträge nimmt der Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 und MA 25) entgegen. Es besteht kein Rechtsanspruch, ausbezahlt wird nach vorhandenen Budgetmitteln.
So kommen Sie zur Förderung
- Angebote von Fachbetrieben einholen und das passende Gerät wählen.
- Energieberatung durchführen lassen (Pflicht für den Bund).
- Förderung beantragen: 2026 per Registrierung, ab 2027 mit Antrag vor der Umsetzung.
- Wärmepumpe montieren und alte Heizung ausbauen lassen.
- Rechnungen und Nachweise fristgerecht einreichen.
Viele Fachbetriebe helfen bei den Unterlagen. Fragen Sie im Angebot danach. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf der Seite Ablauf, die Preise vor Förderung unter Wärmepumpe Kosten in Wien.
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die offiziellen Unterlagen von Bund und Stadt Wien.
Fragen zur Förderung in Wien
Wie hoch ist die Bundesförderung für eine Wärmepumpe?
Beim Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung oder einer elektrischen Speicherheizung gibt es € 5.000 als Pauschale. Für eine neue Tiefenbohrung oder einen Brunnen (Sole-Wasser, Wasser-Wasser) kommen € 5.000 Bohrbonus dazu, für eine thermische Solaranlage ab 6 m² € 2.500 Solarbonus.
Wann kann ich die Förderung beantragen?
Die Neuauflage Kesseltausch 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser läuft von 2. November bis 31. Dezember 2026, solange Budget da ist. Die Runde 2027 startet am 4. Jänner 2027 und läuft bis längstens 31. Dezember 2027.
Muss ich vor dem Einbau einreichen?
Für die Runde 2027 ja: Laut Infoblatt muss der Antrag vor der Umsetzung gestellt werden, also vor Baubeginn, Lieferungen und Leistungen. Bei der Neuauflage 2026 zählen Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026. Prüfen Sie die Bedingungen vor dem Auftrag.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Ja. Der Bund erlaubt die Kombination mit Landesförderungen, solange die Summe die Investitionskosten nicht übersteigt. Die Stadt Wien nennt die Bundesförderung ausdrücklich als zusätzliche Möglichkeit und verlangt bei Inanspruchnahme das Gewährungsschreiben des Bundes.
Welche Voraussetzungen gelten für das Gerät?
Für den Bund unter anderem: Gütesiegel der EHPA, Vorlauftemperatur höchstens 55 °C, Leistung unter 100 kW. Kältemittel mit einem GWP über 150 senken die Förderung bei kleineren Geräten um 20 %, mehr als GWP 750 ist nicht förderfähig. Außerdem ist ein Protokoll einer Energieberatung nötig.
Gibt es eine höhere Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen?
Ja. Laut Infoblatt 2027 können förderungswürdige und einkommensschwache Haushalte deutlich höhere Zuschüsse erhalten, bis zu 100 % der Kosten innerhalb fester Obergrenzen. Die Details hängen auch von der Genehmigung des Klima-Sozialplans durch die EU ab.
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